Die Ostsee ruft – ab dem 25. Mai 2020

Freude, Freude, große Freude: die Ostsee erwartet zu Pfingsten, ab dem 25. Mai,  ihre Besucher nach dem Lockdown der Corona Krise. Hotels, Campingplätze und Ferienunterkünfte sind aber vor dem Stichtag ausschließlich für Reisende mit Erst- und Zweitwohnsitz nutzbar,  betont der  Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern, um Irritationen und Enttäuschungen zu vermeiden

Wärmstens willkommen ab dem 25. Mai: Ab diesem Stichtag empfangen die Hotels, Pensionen, Campingplätze und Privatunterkünfte in Mecklenburg-Vorpommern mit großer Freude wieder Besucher aus der gesamten Republik. Bereits eine Woche zuvor öffnen sie ihre Pforten für Gäste mit Erst- und Zweitwohnsitz im Bundesland. Bei aller Vorfreude sollten aber Reisefreudige aus anderen Bundesländern dieses wichtige Detail jetzt nicht übersehen.

„Mecklenburg-Vorpommern freut sich von ganzem Herzen auf seine Gäste“, kommentiert Tobias Woitendorf, Geschäftsführer des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern. „Umso wichtiger ist es uns, jegliche Art von Enttäuschung und Irritation zu vermeiden. Wer verständlicherweise nun voller Reiselust den Aufenthalt in einer Unterkunft bei uns bucht, übersieht unter Umständen, dass Übernachtungen in den ersten Tagen nur für klar definierte Gästegruppen möglich sind.“

Vor dem 25. Mai könne es Reisenden im Ernstfall passieren, dass ein Gastgeber sie trotz nachweisbarer Buchung zum Beispiel über einen Online-Vermittler nicht annehmen dürfe, so Woitendorf weiter. „Wir empfehlen Urlaubern daher dringend, diese Regelungen selbst dann zu beachten, wenn eine Reservierung formell auf der jeweiligen Website des Reise-Anbieters möglich ist. Darüber hinaus sollten Gäste nach Buchung so zeitnah wie möglich den direkten Kontakt zum Vermieter bzw. Hotel suchen – schon alleine, um die Details wie Anfahrtsbeschreibung oder Check in-Zeit zu besprechen.“

Dabei sind von Seiten der Gastgeber und Gäste neuen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Corona Pedemie zu berücksichtigen. Für  die zentralen touristischen Bereiche wie Hotellerie, Gastronomie, Camping oder Tourist-Infos werden Handlungshilfen zu Schutzstandards ausgearbeitet und für die Gäste veröffentlicht.

– Dauercamper mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern sowie Dauercamper mit gemeldetem Zweitwohnsitz auf dem Campingplatz dürfen zu ihren Stellplätzen anreisen. Die Begleitung durch im eigenen Haushalt lebende Personen ist zulässig.
– Besitzer von Ferienimmobilien mit gemeldetem Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern dürfen zu ihrem Ferienwohnsitz anreisen. Die Begleitung durch im eigenen Haushalt lebende Personen ist zulässig.
– Gaststätten und Restaurants dürfen ab dem 09.05.2020 öffnen. Hygiene- und Abstandregeln sind einzuhalten.
– Museen, Galerien und Gedenkstätten dürfen ab dem 11.05.2020 wieder öffnen.
– Unterkünfte dürfen für Gäste mit Erst- und Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 18.05.2020 öffnen.
– Unterkünfte dürfen für Gäste aus dem ganzen Bundesgebiet ab dem 25.05.2020 öffnen. Für bestimmte Unterkunftsarten gilt eine maximale Belegungsquote von 60%.

 

Artikelfoto: Leuchtürme bei Warnemünde, Mecklenburg Vorpommern, Fotos: © gab